Willkommen.

Liebe Kinder, liebe Jugendliche, liebe Eltern, herzlich Willkommen auf der Website unseres gemeinsamen Psychotherapieangebotes für Kinder und Jugendliche in der Wartburgregion.

Praxis Nina Klaß

Dipl. Reha-Psychologin (FH)
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin

Kassenärztliche Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie,
tiefenpsychologisch fundierte Therapie

Telefonsprechstunde:
Montag und Dienstag: 10:00 bis 10:50 Uhr

Telefon: 03691 88 99 545

e-Mail: n.klass@kinderpsychotherapie-eisenach.de

Nina Klaß

Praxis Petra Wendt

Dipl. Pädagogin
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin

Kassenärztliche Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie,
Verhaltenstherapie

Telefonsprechstunde: Montag, Dienstag, Mittwoch 9:00 bis 9:50 Uhr,
Freitag  12:00 bis 12:50 Uhr

Telefon: 03691 88 99 546

e-Mail: p.wendt@kinderpsychotherapie-eisenach.de

Petra Wendt

Wie man zu uns kommt.

Gebäude der Praxis, Goethe Str. 18, Eisenach

Rufen Sie während unserer Telefonsprechstunde an, dann können wir unsere erste Sitzung vereinbaren.
Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören und Sie kennenzulernen.

Unsere Räumlichkeiten finden Sie in der Goethestraße 18 in Eisenach.

Was wir machen.

In unseren Praxen behandeln wir Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum Alter von 21 Jahren. Beginnt die Therapie vor dem 21. Geburtstag, kann sie auch über das 21. Lebensjahr hinaus fortgeführt werden. Wir unterliegen dabei der ärztlichen Schweigepflicht.

Unsere Leistungen

  • Psychotherapie (Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Verhaltenstherapie)
  • Gespräche mit Bezugspersonen und Helfern
  • Entwicklungsdiagnostik (Intelligenztests, psychodynamische Testverfahren, Entwicklungsfragebögen)

Mögliche Indikationen

  • ADHS
  • Anpassungsstörungen
  • Angststörungen
  • Autismus
  • emotionalen Störungen des Kindesalters
  • depressiven Störungen
  • Essstörungen
  • psychosomatischen Beschwerden
  • Störungen des Sozialverhaltens
  • Traumafolgestörungen
  • Zwangsstörungen

Wie wir arbeiten.

Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie möchte die Ursachen für Symptome klären. Sie geht davon aus, dass psychische beziehungsweise psychosomatische Beschwerden aufgrund ungelöster unbewusster innerseelischer Konflikte entstehen.
Diese Therapieform gehört zu den „psychodynamischen“ Verfahren. Als „Psychodynamik“ wird das Zusammenspiel von bewussten und unbewussten Motiven, Wünschen und Ängsten bezeichnet, das unser Erleben und unsere Beziehungsmuster bestimmt. Diese Entwicklung ergibt sich für jeden Menschen aus seiner individuellen Lebensgeschichte und ist somit einzigartig. Innere Konflikte bedeuten eine Beeinträchtigung für unser Leben, da widerstreitende Wünsche und Befürchtungen zu Symptomen führen. Diese können sich psychisch oder körperlich ausdrücken. Gerade im Kinder- und Jugendalter hemmen solche Konflikte die Entwicklung. Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie zielt darauf ab, diese inneren Konflikte auszumachen und zu bearbeiten.
Diese Veränderung wird maßgeblich durch die therapeutische Beziehung gestützt. Sie bietet dabei den geschützten Rahmen, innerhalb dessen neue Beziehungserfahrungen gemacht und neue – noch ungewohnte – Verhaltensweisen ausprobiert werden können.
Bei Kindern und Jugendlichen verwende ich verschiedene Techniken aus der Spieltherapie, gestalttherapeutische Elemente, imaginative Verfahren, therapeutisches Sandspiel, Gesprächstherapie und andere psychodynamische Verfahren. Begleitend zur Therapie der Kinder finden regelmäßig Gespräche mit den Bezugspersonen statt.
Eine tiefenpsychologische Psychotherapie dauert zwischen einem halben und zwei Jahren, bei in der Regel einem festen Termin pro Woche.

Die Verhaltenstherapie (VT) geht davon aus, dass psychische Beschwerden durch bewusste und unbewusste Lernprozesse entstanden sind. Als eine der wichtigsten Grundannahmen der VT gilt, dass Verhalten gelernt ist und somit auch wieder verlernt werden kann.
Als erster Schritt wird in der Verhaltenstherapie eine individuelle Erklärung für die Probleme erarbeitet. Gemeinsam mit den Patienten und den Eltern wird betrachtet, wie Probleme entstanden sind und warum sie beispielsweise immer wieder passieren. Durch eine genaue Analyse aller beteiligten Faktoren wird darauf aufbauend ein individueller Behandlungsplan erstellt und gemeinsame Ziele festgelegt.
In der Behandlung können verschiedenste Methoden und Übungen zur Anwendung kommen, um beispielsweise Gefühle besser wahrnehmen, regulieren oder ausdrücken zu können, schädliche Gedanken durch hilfreichere, förderlichere zu ersetzen oder unangemessene Verhaltensweisen abzubauen. Zu den Methoden gehören unter anderem Spiele mit unterschiedlichsten Inhalten, kreative Arbeiten, Rollenspiele, Experimente, aber auch viele Gespräche allein mit der Therapeutin oder mit den Bezugspersonen.
Verbesserungen können oft schon treten nach kurzer Zeit eintreten. In vielen Fällen reichen 10-15 wöchentliche Sitzungen á 50 Minuten aus, um befriedigende Ergebnisse zu erzielen. Manchmal braucht es aber auch mehr Zeit.

Weitere wichtige Fragen

Für die Erstvorstellung Ihres Kindes sind einige Dinge wichtig, die Sie im Folgenden aufgelistet finden. Bitte bringen die diese Unterlagen mit. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben, nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf, wir helfe Ihnen gerne weiter.

  • Versichertenkarte Ihres Kindes (bei Kassenpatienten)
    Bitte bringen Sie zur Erstvorstellung immer eine gültige Versichertenkarte Ihres Kindes mit. Die Behandlung von gesetzlich versicherten Patienten ist ohne gültigen Versicherungsnachweis im jeweiligen Quartal nicht möglich. Dies gilt im Übrigen auch im weiteren Verlauf der Behandlung bei laufenden Terminen.
  • Unterlagen ihrer privaten Krankenversicherung/ Beihilfestelle
    Fragen Sie bitte bereits im Vorfeld unseres ersten Treffens bei ihrer Versicherung nach, welche Kosten übernommen werden und lassen sich entsprechende Unterlagen zusenden.
  • Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten
    Für die Behandlung Ihres Kindes ist in der Regel das Einverständnis aller Sorgeberechtigten wichtig. Sollten Sie als Eltern den Termin zur Erstvorstellung nicht beide gemeinsam wahrnehmen können, so bringen Sie bitte zum Termin ein unterschriebenes Einverständnis des jeweils anderen Sorgeberechtigten mit. Das entsprechende Formular dafür finden Sie »hier als Download.

Außerdem sind für die Erstvorstellung folgende Unterlagen wichtig und hilfreich. Bitte bringen Sie diese in Kopie mit.

  • Vorbefunde Ihres Kindes vom SPZ, Kinder- und JugendlichenpsychiaterInnen, frühere ärztliche oder psychologische Berichte, Berichte vom Jugendamt/ HPG, spezielle Berichte der Schule
  • Kindergartenberichte bei Kindern im Vorschulalter
  • Schulzeugnisse bei Schulkindern
  • das gelbe Vorsorgeheft vom Kinderarzt (dieses bitte nicht kopieren)
  • Informationen über aktuell oder früher eingenommene Medikamente

Psychotherapie als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen
Die Kosten für eine Psychotherapie für gesetzlich Versicherte werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die ersten Termine (individuelle Psychotherapeutische Sprechstunde, probatorische Sitzungen) werden gegen Vorlage der Versichertenkarte übernommen. Erst im Anschluss erfolgt ein Antrag auf Psychotherapie bei der Krankenkasse Ihres Kindes, der von der Praxis gestellt wird. Die Therapie wird dann von der Krankenkasse genehmigt.
In der Regel wird zunächst eine Kurzzeittherapie beantragt, welche je nach Therapieverlauf und Indikation nach gemeinsamer Absprache in eine Langzeittherapie umgewandelt werden kann. Eine tiefenpsychologische Psychotherapie dauert zwischen einem halben und zwei Jahren, bei in der Regel einem festen Termin pro Woche.

Private Krankenkassen
Bei den Privatkassen werden die Kosten für die Behandlung entsprechend der Vertragsbedingungen der jeweiligen Kasse übernommen. Bitte informieren Sie sich über Ihren Tarif und bringen entsprechende Unterlagen zum Erstgespräch mit.

Beihilfe und andere Versorgungswerke
Die Beihilfe übernimmt zunächst die Kosten für fünf probatorische Sitzungen. Anschließend muss ein Therapieantrag gestellt werden. Alle wichtigen Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Beihilfestelle. Bitte beantragen Sie die entsprechenden Unterlagen und bringen sie diese zum Erstgespräch mit.

Selbstzahler
Bei Selbstzahlern richtet sich die Vergütung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten. In diesem Fall gehen keine Informationen an die Krankenkassen.